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Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist 2-Methyl-AP-237 (IUPAC-Bezeichnung: 1-{2-Methyl-4-[(2E)-3-phenylprop-2-en-1-yl]piperazin-1-yl}butan-1-on) ein synthetisches Opioid, das typischerweise als 1-Cinnamylpiperazin klassifiziert wird. 2-Methyl-AP-237 hat keinen bekannten therapeutischen Nutzen und ist auch nicht als Arzneimittel zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass 2-Methyl-AP-237 missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, 2-Methyl-AP-237 in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Alpha-PiHP (α-PiHP, IUPAC-Bezeichnung: 4-Methyl-1-phenyl-2-(pyrrolidin-1-yl)pentan-1-on) ein synthetisches…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Etonitazepyn (IUPAC-Bezeichnung:…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Etazen (IUPAC-Bezeichnung: 2-[(4-Ethoxyphenyl)methyl]-N,N-diethyl-1H-benzimidazol-1-ethanamin) ein von…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Metonitazen (chemische Bezeichnung:…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Protonitazen (IUPAC-Bezeichnung:…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Brorphin (chemische Bezeichnung:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.