Erwägungsgrund 4 32024D2820BESCHLUSS (EU) 2024/2820 DES RATES vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — „Facilitation“ (Erleichterungen) — des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt — hinsichtlich Änderungen des Kapitels 2, des Kapitels 3, des Kapitels 6 und des Kapitels 8 Abschnitte C, E, F und G des genannten Anhangs
Auf seiner 233. Tagung soll der ICAO-Rat die Änderung 30 zu Anhang 9 des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Änderung 30“) annehmen.
Erwägungsgrund 4 32024D2824BESCHLUSS (EU) 2024/2824 DES RATES vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — Erleichterungen — des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt hinsichtlich Änderungen des Kapitels 1, des Kapitels 3 Abschnitte C, D, G und H und des Kapitels 8 Abschnitte H und I des genannten Anhangs
Auf seiner 233. Tagung soll der ICAO-Rat die Änderung 30 zu Anhang 9 des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Änderung 30“) annehmen.
Erwägungsgrund 5 32023D0569BESCHLUSS (EU) 2023/569 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Bezug auf Vorschläge zur Änderung von Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago, der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz behandelt, zu vertretenden Standpunkt
Der ICAO-Rat soll auf seiner 228. Tagung vom 13. bis 31. März 2023 eine Reihe von Änderungen zu Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago annehmen.
Erwägungsgrund 5 32022D1256BESCHLUSS (EU) 2022/1256 DES RATES vom 15. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 226. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung 48 zu Anhang 6 Teil I des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Der ICAO-Rat soll auf seiner 226. Tagung die Änderung 48 zu Anhang 6 Teil I des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Änderung 48“) annehmen.
Erwägungsgrund 4 32022D0322BESCHLUSS (EU) 2022/322 DES RATES vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Auf seiner 225. Tagung soll der ICAO-Rat die Änderung 178 zu Anhang 1, die Änderung 47 zu Anhang 6 Teil I, die Änderung 40 zu Anhang 6 Teil II, die Änderung 24…
Erwägungsgrund 4 32024D0874BESCHLUSS (EU) 2024/874 DES RATES vom 11. März 2024 über den im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 231. Tagung in Bezug auf die geplante Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Der ICAO-Rat soll auf seiner 231. Tagung die Änderung 19 zu Anhang 13 — Aircraft Accident and Incident Investigation (Untersuchung von Unfällen und Störungen im…