Erwägungsgrund 8 32024D0874BESCHLUSS (EU) 2024/874 DES RATES vom 11. März 2024 über den im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 231. Tagung in Bezug auf die geplante Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 19 im Einklang mit Artikel 90 Buchstabe a des…
Erwägungsgrund 6 32023D0568BESCHLUSS (EU) 2023/568 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Es ist angebracht, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago…
Erwägungsgrund 6 32020D0372BESCHLUSS (EU) 2020/372 DES RATES vom 27. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Annahme von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Änderungsanträge festzulegen.
Erwägungsgrund 13 32022D0322BESCHLUSS (EU) 2022/322 DES RATES vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im ICAO-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 178 zu Anhang 1, Änderung 47 zu Anhang 6 Teil I,…
Erwägungsgrund 14 32023D0568BESCHLUSS (EU) 2023/568 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Es ist angebracht, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da sich die vorgeschlagenen Änderungen an ICAO-Dokument 9284…
Erwägungsgrund 6 32023D0990BESCHLUSS (EU) 2023/990 DES RATES vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in Bezug auf bestimmte Änderungen des Übereinkommens sowie der Anlage III des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse für die…