Erwägungsgrund 2 32021D1443BESCHLUSS (EU) 2021/1443 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 26. August 2021 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen (EZB/2021/40)
Ein Ermächtigungsbeschluss wird mit dem Erlass eines Beschlusses durch das Direktorium wirksam, durch den ein oder mehrere Leiter von Arbeitseinheiten ernannt…
Erwägungsgrund 2 32023D2531BESCHLUSS (EU) 2023/2531 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Oktober 2023 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen, mit denen keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden oder der nationalen benannten Behörden erhoben werden (EZB/2023/26)
Ein Ermächtigungsbeschluss wird mit dem Erlass eines Beschlusses durch das Direktorium wirksam, durch den die Leiter von Arbeitseinheiten ernannt werden,…
Erwägungsgrund 2 32020D1332BESCHLUSS (EU) 2020/1332 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Feststellung der Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/937 (EZB/2020/40)
Ein Ermächtigungsbeschluss wird mit dem Erlass eines Beschlusses durch das Direktorium wirksam, durch den ein oder mehrere Leiter von Arbeitseinheiten ernannt…
Erwägungsgrund 2 32020D1331BESCHLUSS (EU) 2020/1331 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Eignungsprüfung und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/936 (EZB/2020/39)
Ein Ermächtigungsbeschluss wird mit dem Erlass eines Beschlusses durch das Direktorium wirksam, durch den ein oder mehrere Leiter von Arbeitseinheiten ernannt…
Erwägungsgrund 2 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Ein Ermächtigungsbeschluss wird mit dem Erlass eines Beschlusses durch das Direktorium wirksam, durch den ein oder mehrere Leiter von Arbeitseinheiten ernannt…
Erwägungsgrund 2 32020D1333BESCHLUSS (EU) 2020/1333 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Eigenmittelbschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/547 (EZB/2020/41)
Ein Ermächtigungsbeschluss wird mit dem Erlass eines Beschlusses durch das Direktorium wirksam, durch den ein oder mehrere Leiter von Arbeitseinheiten ernannt…