Beschluss (EU) 2023/693 der Kommission vom 27. März 2023 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1217, (EU) 2017/1218, (EU) 2017/1219 und (EU) 2018/680 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1886) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Beschluss (EU) 2017/1215 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich“ festgelegt. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 26. Juni 2023.
Erwägungsgrund 3 32023D0693Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen