Art. 1 Nr. 3 32022D0810BESCHLUSS (GASP) 2022/810 DES RATES vom 23. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Artikel 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 2 Nr. 8 Buchst. a 32013R1023VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 1023/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a 32011R0102VERORDNUNG (EU) Nr. 102/2011 DER KOMMISSION vom 4. Februar 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 2 Nr. 10 Buchst. a 32018R0825VERORDNUNG (EU) 2018/825 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D0817BESCHLUSS (EU) 2023/817 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 5. April 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) (EZB/2023/9)
Absatz 1 erhält folgende Fassung: