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Die im Rahmen der Überprüfung der Reserve durch die Kommission durchgeführte Analyse und die erwarteten Entwicklungen, die für den CO2-Markt relevant sind, zeigen, dass ein Satz von 12 % der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate für die Bestimmung der Menge der Zertifikate, die jedes Jahr nach 2023 in die Reserve einzustellen sind, nicht ausreicht, um einen erheblichen Anstieg des Überschusses an Zertifikaten im EU-EHS zu verhindern. Die Beibehaltung des Satzes von 24 % in diesem Beschluss sollte unbeschadet weiterer Überarbeitungen der Reserve, einschließlich gegebenenfalls einer weiteren Überarbeitung des Prozentsatzes für die Festlegung der Menge der in die Reserve einzustellenden Zertifikate, im Rahmen der allgemeinen Überarbeitung der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814 im Jahr 2023 erfolgen.
Der Beschluss (EU) 2015/1814 wurde durch die Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, und der Prozentsatz für die Festlegung…
Ein ordnungsgemäß funktionierendes, überarbeitetes und mit einem Marktstabilisierungsinstrument ausgestattetes EU-EHS ist ein wichtiges Mittel, mit dem die…
Angesichts der Notwendigkeit, ein stärkeres Signal für Investitionen in die kosteneffiziente Reduzierung von CO2-Emissionen auszusenden, und um das EU-EHS zu…
Bei der Überprüfung der Reserve gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1814 richtete die Kommission besondere Aufmerksamkeit auf den Prozentsatz für die Festlegung der…
Darüber hinaus sollten an der Richtlinie 2003/87/EG zusätzlich zur Einrichtung der Reserve einige dadurch bedingte Änderungen vorgenommen werden, um die…
Zur Lösung dieses Problems und um das EU-EHS besser gegen Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu wappnen, sodass es in einem geordneten Markt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.