Erwägungsgrund 4 32019D0118BESCHLUSS (EU) 2019/118 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 10 32018D0156BESCHLUSS (EU) 2018/156 DES RATES vom 22. Januar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Ergänzung des Anhangs I-A des Titels IV, Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Neuberechnung des in Anhang I-C und Anhang I-D des Titels IV, Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens festgelegten Stufenplans zum Abbau der Ausfuhrzölle zu vertreten ist
Der in dem Assoziationsrat und dem Handelsausschuss zu vertretende Standpunkt der Union sollte daher auf den beigefügten Beschlussentwürfen beruhen —
Erwägungsgrund 7 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Zoll-Unterausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Art. 1 32023D0909Der Standpunkt, der im Namen der Union im Zollausschuss und im Handelsausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses,…
Erwägungsgrund 8 32018D1486BESCHLUSS (EU) 2018/1486 DES RATES vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Der im Namen der Union im Zoll-Unterausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem Entwurf eines Beschlusses beruhen, der dem vorliegenden Beschluss…
Erwägungsgrund 5 32022D0568BESCHLUSS (EU) 2022/568 DES RATES vom 4. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Zollfragen und Handelserleichterungen im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Sonderausschusses für Zollfragen und Handelserleichterungen zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union im Sonderausschuss für Zollfragen und Handelserleichterungen zur Annahme seiner Geschäftsordnung sollte auf dem Entwurf eines…