Erwägungsgrund 8 32024D3246BESCHLUSS (EU) 2024/3246 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Anerkennung intelligenter Fahrtenschreiber zur Durchsetzung des Abkommens und die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten für intelligente Fahrtenschreiber durch die Europäische Kommission für die Ukraine zu vertreten ist
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens im Sinne seiner Ziele zu gewährleisten, sollte es den Güterkraftverkehrsunternehmern ermöglicht werden,…
Erwägungsgrund 5 32024D3246BESCHLUSS (EU) 2024/3246 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Anerkennung intelligenter Fahrtenschreiber zur Durchsetzung des Abkommens und die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten für intelligente Fahrtenschreiber durch die Europäische Kommission für die Ukraine zu vertreten ist
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens im Sinne seiner Ziele zu gewährleisten, sollte es den Güterkraftverkehrsunternehmern ermöglicht werden,…
Erwägungsgrund 7 32023D0983Mit der vorgeschlagenen Änderung soll ein praktisches Problem der Republik Belarus und der Russischen Föderation gelöst werden, das wahrscheinlich auf den…
Erwägungsgrund 29 32014R0165VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Durch die Anpassungen des AETR-Übereinkommens ist die Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers für Fahrzeuge obligatorisch geworden, die in Drittländern…
Erwägungsgrund 6 32016D1877BESCHLUSS (EU) 2016/1877 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des gemeinsamen Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und der Arbeitsgruppe Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts der Tatsache, dass etwaige Änderungen der Spezifikationen des digitalen Fahrtenschreibers die Grundsätze und die Funktionsweise des AETR unberührt…
Erwägungsgrund 28 32020R1054VERORDNUNG (EU) 2020/1054 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern
Damit Fahrer, Verkehrsunternehmen und Kontrollbehörden möglichst bald die Vorzüge intelligenter Fahrtenschreiber, einschließlich der automatischen Aufzeichnung…