Erwägungsgrund 4 32022D1024BESCHLUSS (EU) 2022/1024 DES RATES vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in Bezug auf Änderungen der Anlage III jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer zehnten Tagung voraussichtlich Beschlüsse zur Aufnahme weiterer Chemikalien in Anlage III…
Erwägungsgrund 4 32023D1006BESCHLUSS (EU) 2023/1006 DES RATES vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien wird auf ihrer elften Tagung voraussichtlich Beschlüsse zur Aufnahme zusätzlicher Chemikalien in Anlage A des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 4 32022D0997BESCHLUSS (EU) 2022/997 DES RATES vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Anlage A jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer zehnten Tagung voraussichtlich einen Beschluss zur Aufnahme weiterer Chemikalien in Anlage…
Erwägungsgrund 5 32019D0668BESCHLUSS (EU) 2019/668 DES RATES vom 15. April 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in Bezug auf die Auflistung bestimmter Chemikalien gemäß der Anlage III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Auf ihrer neunten Tagung wird die Konferenz der Vertragsparteien entscheiden, ob diese Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens gelistet werden.
Erwägungsgrund 5 32019D0639BESCHLUSS (EU) 2019/639 DES RATES vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien hinsichtlich der Änderungen der Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertretenden Standpunkts
Die Konferenz der Vertragsparteien wird auf ihrer neunten Tagung voraussichtlich darüber entscheiden, ob diese Chemikalien in Anlage A des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 2 32023D0990Gemäß Artikel 7 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Beschlüsse zur Aufnahme von Chemikalien in Anlage III des…