Art. 2 32021D1144BESCHLUSS (GASP) 2021/1144 DES RATES vom 12. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D1744BESCHLUSS (GASP) 2024/1744 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022D1944BESCHLUSS (GASP) 2022/1944 DES RATES vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32016D2144BESCHLUSS (GASP) 2016/2144 DES RATES vom 6. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32014D0444BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2014 über die Streichung des Namens eines Richters ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in der mit dem Beschluss 2013/181/EU erstellten Liste (2014/444/EU, Euratom)
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