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Der Beschluss (GASP) 2023/891 wird wie folgt geändert:
Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 29. April 2025.“
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.