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Nach der Verordnung (EU) 2018/1725 ist die Kommission als Verantwortliche verpflichtet, die betroffenen Personen über diese Verarbeitungstätigkeiten zu informieren und deren Rechte als betroffene Personen zu wahren.
Die Kommission gilt im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sie nach dieser Verordnung erhebt, als Verantwortliche im Sinne von…
Die Kommission gilt im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den europäischen elektronischen Zugangspunkt als Verantwortlicher im Sinne…
Die Kommission gilt in Verfahren, die gemäß den Verordnungen (EU) 2019/787 und (EU) Nr. 1308/2013 sowie der vorliegenden Verordnung in ihre Zuständigkeit…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Kommission verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission im Rahmen der Anwendung dieses Beschlusses gilt die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen…
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 sollte die Kommission durch die auf ihrer Website veröffentlichten Datenschutzhinweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.