Erwägungsgrund 6 32024D1246
In seiner Resolution Nr. 259 vom 18. Mai 2023 („Resolution Nr. 259“) stimmte der Gouverneursrat der EBWE für die Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung der EBWE, die erforderlich sind, um es der EBWE zu erlauben, ihren geografischen Tätigkeitsbereich in begrenztem Umfang schrittweise auf Länder südlich der Sahara und Irak auszudehnen, zugleich aber ihr uneingeschränktes Engagement für die Ukraine und ihre bestehenden Empfängerländer aufrechtzuerhalten. In dieser Resolution wurde bestätigt, dass die Ausdehnung des Mandats der EBWE ohne zusätzliche Kapitaleinlagen ihrer Anteilseigner erreicht werden solle.