Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:
In Artikel 6 wird folgender Absatz eingefügt: „(1a) Absatz 1 gilt nicht für die natürlichen Personen, die im Anhang mit einem Sternchen gekennzeichnet sind.“
Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Januar 2025.“
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.