Erwägungsgrund 3 32018D1197BESCHLUSS (EU) 2018/1197 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
Ziel des Abkommens ist die Intensivierung der Zusammenarbeit und des Dialogs zu einer Vielzahl bilateraler, regionaler und multilateraler Fragen.
Erwägungsgrund 2 32022D1664BESCHLUSS (EU) 2022/1664 DES RATES vom 20. September 2022 über den Abschluss des Rahmenabkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
Ziel des Abkommens ist die Intensivierung der Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikbereichen, wie Menschenrechte, Nichtverbreitung von…
Erwägungsgrund 2 32022D1007BESCHLUSS (EU) 2022/1007 DES RATES vom 20. Juni 2022 über den Abschluss des Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits
Ziel des Abkommens ist die Intensivierung der Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikbereichen, wie Menschenrechte, Nichtverbreitung von…
Erwägungsgrund 3 32022D2562BESCHLUSS (EU) 2022/2562 DES RATES vom 24. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Rahmenabkommens über eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits
Ziel des Abkommens ist die Intensivierung der Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikbereichen, darunter Menschenrechte, Nichtverbreitung von…
Erwägungsgrund 2 32018D0600BESCHLUSS (EU) 2018/600 DES RATES vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
Ziel des Abkommens ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Kooperationsrahmen, der darauf abzielt, die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten und…
Erwägungsgrund 2 32018D0601BESCHLUSS (EU) 2018/601 DES RATES vom 16. April 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
Ziel des Abkommens ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Kooperationsrahmen, der darauf abzielt, die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten und…