Erwägungsgrund 1 32024D1413
Am 21. Mai 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an. In dem in dieser Mitteilung dargelegten Aktionsplan (im Folgenden „FLEGT-Aktionsplan)“ werden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert. Im Oktober 2003 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu dem Aktionsplan an, und am 11. Juli 2005 verabschiedete das Europäische Parlament eine diesbezügliche Entschließung.