Erwägungsgrund 1 32024D1489
Die Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco bzw. der Republik San Marino (im Folgenden „Abkommen“) bilden die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen jedem Mitgliedstaat und jedem dieser Drittländer im Einklang mit dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten international vereinbarten Gemeinsamen Meldestandard (CRS). Die Abkommen zielen darauf ab, die internationale Steuerehrlichkeit zu fördern und gleichzeitig die Steuerbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu unterstützen.