Art. 2 32024D1605BESCHLUSS (GASP) 2024/1605 DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D0854BESCHLUSS (EU) 2024/854 DES RATES vom 7. März 2024 zur Verlängerung der Amtszeit des Stellvertretenden Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D1548BESCHLUSS (EU) 2023/1548 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 1. Juni 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF/2023/000 TA 2023 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D3154BESCHLUSS (GASP) 2024/3154 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D1510BESCHLUSS (GASP) 2024/1510 DES RATES vom 27. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D3105BESCHLUSS (EU) 2024/3105 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Deutschland und Italien im Zusammenhang mit Überschwemmungen im Jahr 2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.