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Da der ECV seit den 1990er-Jahren nicht wesentlich aktualisiert wurde, entspricht der ECV immer weniger den aktuellen Gegebenheiten.
Da der EVC seit den 1990er-Jahren nicht wesentlich aktualisiert wurde, entspricht der EVC immer weniger den aktuellen Gegebenheiten.
Da die Übereinkunft seit den 1990er-Jahren nicht wesentlich aktualisiert wurde, entspricht sie immer weniger den aktuellen Gegebenheiten.
Da die Übereinkunft seit den 1990er-Jahren nicht wesentlich aktualisiert wurde, entspricht sie immer weniger den aktuellen Gegebenheiten.
In Ermangelung eines Standpunkts der Gemeinschaft kann die Gemeinschaft nicht über die Annahme des modernisierten ECV auf der Konferenz abstimmen.
Im Vorfeld der Sitzung der Konferenz hat die Gemeinschaft keinen Standpunkt zur Modernisierung des ECV angenommen.
Vor diesem Hintergrund sollte die Union von dem ECV zurücktreten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.