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In Bezug auf Andorra sieht der Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Übereinkommens die Notwendigkeit vor, die betroffenen Akteure ausreichend personell und finanziell auszustatten (Artikel 8 und 25 des Übereinkommens), für ein koordiniertes und bereichsübergreifendes Konzept zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu sorgen (Artikel 7), für die Erhebung von Daten über Gewalt gegen Frauen zu sorgen (Artikel 11), Opfern die Inanspruchnahme von Eilanordnungen für Kontaktverbote gemäß dem Übereinkommen zu ermöglichen (Artikel 52) und den Bestimmungen des Übereinkommens über den Aufenthaltsstatus der Opfer von Gewalt gegen Frauen zu entsprechen (Artikel 59). Da die diesbezüglichen Schlussfolgerungen der Politik und den Zielen der Union in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Verbot der Zurückweisung entsprechen und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken geben, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen die Annahme der an Andorra gerichteten Schlussfolgerungen erhoben werden.
In Bezug auf Andorra sieht der Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Übereinkommens die Notwendigkeit vor, die betroffenen Akteure ausreichend…
In Bezug auf Spanien sieht der Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Übereinkommens die Notwendigkeit vor, im ganzen Land für ein einheitliches…
In Bezug auf Malta sieht der Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Übereinkommens die Notwendigkeit vor, enger mit nichtstaatlichen Akteuren,…
In Bezug auf Malta sieht der Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Übereinkommens die Notwendigkeit vor, enger mit nichtstaatlichen Akteuren,…
In Bezug auf Belgien sieht der Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Übereinkommens die Notwendigkeit vor, Daten über Gewalt gegen Frauen zu erheben…
In Bezug auf Belgien sieht der Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Übereinkommens die Notwendigkeit vor, die Erhebung von Daten über Gewalt gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.