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Auf einer Ad-hoc-Konferenz am 24. Juni 2022 erzielten die Vertragsparteien eine grundsätzliche Einigung über den modernisierten Wortlaut und schlossen damit die Verhandlungen ab, unbeschadet der abschließenden Bewertung durch die Vertragsparteien. Das Verhandlungsergebnis sollte auf der 33. Sitzung der Energiechartakonferenz (im Folgenden „Konferenz“) am 22. November 2022 angenommen werden.
Auf einer Ad-hoc-Konferenz am 24. Juni 2022 erzielten die Vertragsparteien eine grundsätzliche Einigung über den modernisierten Wortlaut und schlossen damit die…
Auf einer Ad-hoc-Konferenz am 24. Juni 2022 erzielten die Vertragsparteien eine grundsätzliche Einigung über den modernisierten Wortlaut der Übereinkunft und…
Auf einer Ad-hoc-Konferenz am 24. Juni 2022 erzielten die Vertragsparteien eine grundsätzliche Einigung über den modernisierten Wortlaut der Übereinkunft und…
Die Verhandlungen wurden am 15. April 2021 mit Ausnahme der Definition der Vertragsparteien des Abkommens erfolgreich abgeschlossen.
Die Verhandlungen wurden am 14. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden im Juli 2023 auf Ebene der Verhandlungsteams erfolgreich abgeschlossen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.