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Die Union ist entschlossen, Bedrohungen der nuklearen Sicherheit zu vermeiden. Folglich zielen die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen nicht darauf ab, Planung, Bau und Ingenieurarbeit, Inbetriebnahme, Instandhaltung oder Versorgung mit Brennelementen des neu errichteten Nuklearvorhabens Paks II zu untergraben. Aus diesem Grund ist es angezeigt, eine horizontale Ausnahme von den Verboten in diesem Beschluss für das Vorhaben Paks II mit einer Meldepflicht für solche Tätigkeiten einzuführen.
Die Union ist entschlossen, Bedrohungen der nuklearen Sicherheit zu vermeiden. Folglich zielen die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen nicht darauf ab,…
Die Union ist entschlossen, Bedrohungen der nuklearen Sicherheit zu vermeiden. Folglich zielt keine der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen darauf ab,…
Die Union ist entschlossen, Bedrohungen der nuklearen Sicherheit zu vermeiden. Folglich zielt keine der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen darauf ab,…
Die Pflichten zur Meldung von Sicherheitsvorfällen sollten nicht die in anderen Rechtsakten der Union niedergelegten Pflichten zur Meldung anderer Vorfälle…
Die den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor durch diese Verordnung auferlegten Informationspflichten sollten nicht zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen…
Angesichts der Bedeutung weltraumbezogener Tätigkeiten für die Wirtschaft der Union und das Leben der Unionsbürger sollte eine zentrale Priorität des Programms…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.