Erwägungsgrund 7 32022D0895BESCHLUSS (EU) 2022/895 DES RATES vom 24. Mai 2022 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien sind an die Kommission gerichtet und können, wenn angemessen, je nach Verlauf der…
Erwägungsgrund 5 32023D2170BESCHLUSS (EU) 2023/2170 DES RATES vom 28. September 2023 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarates teilzunehmen, das das Übereinkommen von 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV-Nr. 172) aufhebt und ersetzt
Die im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien sind an die Kommission gerichtet und können je nach dem Verlauf der Verhandlungen…
Art. 1 Abs. 2 32024D1764Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien geführt. Der Rat kann der Kommission zu einem…
Erwägungsgrund 11 32022D0451BESCHLUSS (EU) 2022/451 DES RATES vom 3. März 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion sowie über ergänzende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
Der Rat sollte die im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien gegebenenfalls je nach Verlauf der Verhandlungen überarbeiten und…
Art. 1 Abs. 2 32023D2170BESCHLUSS (EU) 2023/2170 DES RATES vom 28. September 2023 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarates teilzunehmen, das das Übereinkommen von 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV-Nr. 172) aufhebt und ersetzt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien geführt. Der Rat kann der Kommission…
Art. 2 Abs. 1 32024D1489BESCHLUSS (EU) 2024/1489 DES RATES vom 21. Mai 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Änderung der Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco bzw. der Republik San Marino
Die Kommission führt die Verhandlungen gemäß den Verhandlungsrichtlinien im Addendum zu diesem Beschluss. Diese Richtlinien werden je nach Verlauf der…