Erwägungsgrund 8 32022D0387BESCHLUSS (EU) 2022/387 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 9, 10, 13, 39, 46, 51, 53, 55, 63, 78, 79, 90, 107, 108, 109, 116, 117, 121, 125, 141, 142, 148, 149, 152, 154, 155, 160, 161, 162 und 163, den Vorschlag für eine neue UN-Regelung zu Spikereifen, den Vorschlag für eine neue globale technischen Regelung der UN zur Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien für Elektrofahrzeuge, die Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolution R.E.5, den Vorschlag für die Genehmigung der Ausarbeitung von Änderung 4 der UN-GTR Nr. 3 und den Vorschlag für die Genehmigung der Ausarbeitung einer neuen globalen technischen Regelung der UN zu Bremspartikelemissionen zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck zu verringern, müssen eine neue UN-Regelung…
Erwägungsgrund 8 32022D0969BESCHLUSS (EU) 2022/969 DES RATES vom 16. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 12, 13, 13-H, 22, 24, 48, 49, 51, 53, 54, 74, 79, 85, 86, 90, 100, 106, 109, 117, 127, 129, 131, 135, 136, 137, 141, 145, 148, 149, 150, 157 und 162, hinsichtlich eines Vorschlags zur Anpassung der UN-GTR Nr. 2, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue UN-Regelung über Rückwärtsfahrwarnungen, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der UN über die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen für Zwei- und Dreiräder, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue Gesamtresolution über die Messung der Zahl ultrafeiner Partikel im Abgas von schweren Nutzfahrzeugen und hinsichtlich eines Vorschlags für die Genehmigung der Ausarbeitung der Änderung 4 der UN-GTR Nr. 3 zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck zu verringern, müssen eine neue UN-Regelung…
Erwägungsgrund 8 32024D1253BESCHLUSS (EU) 2024/1253 DES RATES vom 12. Juni 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 13, 16, 24, 41, 49, 51, 54, 75, 78, 79, 83, 85, 94, 95, 101, 109, 110, 117, 127, 129, 134, 135, 137, 153 und 155, sowie zu einem Vorschlag für eine Änderung von UN-GTR Nr. 13 und einem Vorschlag für eine neue UN-GTR zur Messung von Bremsemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen im Prüfstand zu vertretenden Standpunkt
Um den technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die Umwelt zu senken, müssen eine neue UN-Regelung zu globalen Emissionen im praktischen…
Erwägungsgrund 5 32014D0831BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 4, 6, 11, 13, 13H, 19, 25, 34, 37, 43, 44, 48, 53, 70, 96, 98, 104, 105, 106, 107, 112, 113, 121 und 128, hinsichtlich der neuen globalen technischen Regelung der UN für Reifen und hinsichtlich einer Änderung der gemeinsamen Entschließung Nr. 1 zu vertreten ist (2014/831/EU)
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue globale technische Regelung der UN für…
Erwägungsgrund 5 32024D1775Auf ihrer 193. Sitzung vom 25. bis zum 28. Juni 2024 kann die WP.29 Folgendes annehmen: Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 22, 30, 41,…
Erwägungsgrund 28 32019R2144VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Union sollte die Entwicklung von technischen Anforderungen für das Reifengeräusch, den Rollwiderstand und die Nasshaftungseigenschaften von Reifen auf der…