Art. 8 32024D1979BESCHLUSS (GASP) 2024/1979 DES RATES vom 15. Juli 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der albanischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D1049BESCHLUSS (GASP) 2024/1049 DES RATES vom 4. April 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D2134BESCHLUSS (GASP) 2021/2134 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D2496BESCHLUSS (GASP) 2024/2496 DES RATES vom 23. September 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D1440BESCHLUSS (GASP) 2023/1440 DES RATES vom 10. Juli 2023 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ghanaischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.