Erwägungsgrund 2 32024D1811
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens trifft der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens Entscheidungen und gibt Empfehlungen ab.