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Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass eine Person und eine Organisation, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit,…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass drei Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit,…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit,…
Der Rat ist insbesondere der Ansicht, dass zwei Personen und vier Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit,…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass sieben Personen und fünf Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 30 Personen und sieben Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.