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Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 3a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2022/2319 genannten Maßnahmen und angesichts der sehr ernsten Lage in Haiti sollten diese Maßnahmen bis zum 29. Juli 2025 verlängert werden.
Angesichts der sich weiter verschlimmernden Lage im humanitären Bereich sowie in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Sicherheit in Haiti hat der Rat am 28.…
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2022 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2022 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2025 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2022 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.