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Im Hinblick auf die Schaffung eines dauerhaften Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Kanada legt das Abkommen die Bedingungen für die Teilnahme Kanadas an den Programmen oder Tätigkeiten der Union fest, die gemäß den Basisrechtsakten zur Einrichtung dieser Programme oder Tätigkeiten der Union für eine Teilnahme Kanadas offenstehen. Im Rahmen des Abkommens führt die Union Kooperationsmaßnahmen mit Kanada im Sinne des Artikels 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch.
Gemäß Artikel 1 des Abkommens sind die spezifischen Bedingungen, die für die Teilnahme Kanadas an Programmen oder Tätigkeiten der Union gelten, von der Annahme…
Die Ziele des Abkommens bestehen darin, einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Neuseeland zu schaffen und die Bedingungen für…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen…
Die Ziele des Abkommens bestehen darin, einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Färöern zu schaffen und die Bedingungen für…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Kanadas an Krisenbewältigungsoperationen der…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit Kanada über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Kanadas an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.