Art. 15 32024D2080BESCHLUSS (GASP) 2024/2080 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2245BESCHLUSS (GASP) 2022/2245 DES RATES vom 14. November 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D2521BESCHLUSS (GASP) 2024/2521 DES RATES vom 23. September 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Armee der Republik Nordmazedonien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D1455BESCHLUSS (GASP) 2024/1455 DES RATES vom 21. Mai 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.