Erwägungsgrund 2 32024D2058
Nach Artikel 246 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Vorschlag des Präsidenten der Kommission einstimmig beschließen, dass die durch ein ausscheidendes Mitglied der Kommission frei werdende Stelle nicht ersetzt werden muss, insbesondere wenn es sich bei der verbleibenden Amtszeit um eine kurze Zeitspanne handelt.