Erwägungsgrund 4 32024D2496
In seinen Schlussfolgerungen vom 18. April 2024 bekräftigte der Europäische Rat das Ziel der Union, mit allen Partnern in der Nahostregion zusammenzuarbeiten, um eine weitere Eskalation der Spannungen, insbesondere in Libanon, zu vermeiden. Er hob er die Entschlossenheit der Union hervor, die Stabilität in Libanon zu unterstützen. In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 äußerte sich der Europäische Rat besorgt über die wachsenden Spannungen in der Region, insbesondere entlang der Blauen Linie, sowie über die zunehmende Zerstörung und die Vertreibung der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten der israelisch-libanesischen Grenze. Er rief ferner dazu auf, die Stärkung Libanons, einschließlich der libanesischen Streitkräfte, weiter zu unterstützen.