ENTWURF BESCHLUSS NR. …/2024 DES GEMÄẞ ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE P DES ABKOMMENS ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN SONDERAUSSCHUSSES FÜR DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT vom … zur Änderung bestimmter Anhänge des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit
Artikel KSS.68 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (im Folgenden „Protokoll“) besagt, dass der Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit (im Folgenden „Sonderausschuss“) die Anhänge und Anlagen zu dem Protokoll ändern kann.
Erwägungsgrund 1 32024D2585
Erwägungsgrund 1 32024D2585Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen