Erwägungsgrund 2 32024D2604
Am 20. Mai 2021 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über ein Übereinkommen über die künftigen finanziellen Beiträge der EWR-EFTA-Staaten zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Europäischen Wirtschaftsraum aufzunehmen. Die Kommission hat im Namen der Union ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028 ausgehandelt. Dieser wird in Form eines Protokolls 38d zum EWR-Abkommen niedergelegt. Außerdem hat die Kommission im Namen der Union ein Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028 ausgehandelt.