Erwägungsgrund 4 32025D0962BESCHLUSS (EU) 2025/962 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Der EWR-Finanzierungsmechanismus spiegelt die Vorteile wider, die die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten aus ihrer Beteiligung am Binnenmarkt ziehen, und trägt…
Erwägungsgrund 3 32024D2604Der EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028 (im Folgenden „EWR-Finanzierungsmechanismus“) und der Norwegische…
Erwägungsgrund 3 32025D0962BESCHLUSS (EU) 2025/962 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Der EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028 (im Folgenden „EWR-Finanzierungsmechanismus“) und der Norwegische…
Erwägungsgrund 4 32017D0859BESCHLUSS (EU) 2017/859 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 02 03 01 Binnenmarkt und Haushaltslinie 02 03 04 Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts)
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten Maßnahmen der Union…
Erwägungsgrund 4 32016D0916BESCHLUSS (EU) 2016/916 DES RATES vom 6. Juni 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 02 03 01)
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei — aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten — Maßnahmen der…
Erwägungsgrund 1 32014D0784BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinien 02.03.01 und 12.02.01) zu vertretenden Standpunkt (2014/784/EU)
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten Maßnahmen der Union…