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Die Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island und Norwegen in die Union, die jeweils im Zusatzprotokoll zum betreffenden Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft enthalten sind, sind am 30. April 2021 ausgelaufen und sollten gemäß Artikel 1 dieser Zusatzprotokolle überprüft werden. Neben den Verhandlungen über einen künftigen finanziellen Beitrag und als Teil eines Gesamtpakets, über das eine Einigung erzielt werden soll, ermächtigte der Rat die Kommission am 20. Mai 2021 daher, Verhandlungen über ein Abkommen über den Marktzugang für Fisch und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island und Norwegen aufzunehmen.
Die Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island und Norwegen in die Union, die im Zusatzprotokoll zum…
2009 wurden Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island mit…
Hinzu kommt, dass die Zusatzprotokolle mit Island und Norwegen , in denen Kontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse vorgesehen sind, am 30.…
2009 wurden Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen mit…
Mit dem Beschluss 2010/674/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens zwischen der Europäischen…
Mit dem Beschluss des Rates 2010/674/EU vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens zwischen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.