Erwägungsgrund 2 32024D2695
Die restriktiven Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1544 gelten bis zum 16. Oktober 2024. Nach einer Überprüfung der genannten Maßnahmen sollte deren Gültigkeit bis zum 16. Oktober 2025 verlängert werden.
Die restriktiven Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1544 gelten bis zum 16. Oktober 2024. Nach einer Überprüfung der genannten Maßnahmen sollte deren Gültigkeit bis zum 16. Oktober 2025 verlängert werden.