Erwägungsgrund 10 32024D2006BESCHLUSS (EU) 2024/2006 DES RATES vom 17. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen der Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 10 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 7 32025D0521BESCHLUSS (EU) 2025/521 DES RATES vom 10. März 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32012D0107BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (2012/107/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32023D2209BESCHLUSS (EU) 2023/2209 DES RATES vom 9. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 7 32024D2875BESCHLUSS (EU) 2024/2875 DES RATES vom 5. November 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.