Erwägungsgrund 1 32024D2751
Am 19. Januar 2009 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ein multilaterales Handelsübereinkommen mit denjenigen Mitgliedsländern der Andengemeinschaft auszuhandeln, die gemeinsam das Ziel anstrebten, ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Handelsübereinkommen zu schließen.