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Mit dem Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Gesamtdauer der PRIMA bis zum 31. Dezember 2031 verlängert und vorgesehen, dass Jordanien weiterhin an der PRIMA im Rahmen von Horizont 2020 teilnehmendes Land bleibt. Darüber hinaus sah dieser Beschluss vor, dass Jordanien für die Zwecke seiner Beteiligung an den Tätigkeiten der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ als teilnehmendes Land gilt vorbehaltlich des Abschlusses eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des bestehenden internationalen Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in dem die neuen Bedingungen für seine Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Gesamtdauer der PRIMA bis zum 31. Dezember 2031 zu verlängert und…
Jordanien ist eines der 19 an PRIMA teilnehmenden Länder, die ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen haben, in dem…
Da Jordanien sein Interesse, für die Zwecke der Tätigkeiten der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ teilnehmendes Land zu bleiben, bekundet hat, sollte es die…
Das Haschemitische Königreich Jordanien (im Folgenden „Jordanien“) äußerte den Wunsch, sich als teilnehmendes Land gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten und…
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Jordanien vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche…
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Jordanien vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.