Erwägungsgrund 6 32023D1052BESCHLUSS (EU) 2023/1052 DES RATES vom 22. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und Japan eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 6 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 9 32024D1873BESCHLUSS (EU) 2024/1873 DES RATES vom 24. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs II des Abkommens sowie der gemeinsamen Verfahrensvorschriften und der technischen Verknüpfungsstandards zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32022D1851BESCHLUSS (EU) 2022/1851 DES RATES vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung einer Facharbeitsgruppe für Entwicklungszusammenarbeit zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 8 32023D2172BESCHLUSS (EU) 2023/2172 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs I und die Aufnahme einer Präzisierung in Anhang IV des Abkommens zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0794BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufstellung einer Liste von 15 Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt (2014/794/EU)
Daher sollte der von der Union im Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —