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Herr João CRAVINHO wird hiermit vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. August 2026 zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Sahelzone ernannt. Der Rat kann auf der Grundlage einer Beurteilung durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) beschließen, dass das Mandat des Sonderbeauftragten verlängert wird oder früher endet.
Für die Zwecke des Mandats des Sonderbeauftragten wird der Begriff „Sahelzone“ so definiert, dass er Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad umfasst. Der Sonderbeauftragte tritt gegebenenfalls mit den Ländern des Tschadseebeckens und weiteren Ländern und regionalen oder internationalen Organisationen in der Sahelzone und über sie hinaus, einschließlich im Maghreb und am Golf von Guinea, und insbesondere mit den Nachbarländern, die von der Dynamik in der Sahelzone betroffen sind, in Kontakt.
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