Erwägungsgrund 5 32025D2587BESCHLUSS (GASP) 2025/2587 DES RATES vom 15. Dezember 2025 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa
Der Fahrplan wurde seitdem aktualisiert und bis 2030 verlängert.
Erwägungsgrund 5 32021D0972BESCHLUSS (EU) 2021/972 DES RATES vom 14. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung zur Ermöglichung autonomer Handelspräferenzen für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkt
Am 16. Dezember 2020 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2020/2172 des Europäischen Parlaments und des Rates an und verlängerten…
Erwägungsgrund 6 32025D0805BESCHLUSS (EU) 2025/805 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Das Ministerkomitee wird voraussichtlich auf seiner Sitzung am 23. April 2025 einen Beschluss über die Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027 fassen.
Erwägungsgrund 5 32024D1016BESCHLUSS (EU) 2024/1016 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher ist es angezeigt, das Abkommen bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern —
Erwägungsgrund 6 32025D0803BESCHLUSS (EU) 2025/803 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Das Ministerkomitee wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 23. April 2025 einen Beschluss über die Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027 fassen.
Anhang 1 32017D1545BESCHLUSS (EU) 2017/1545 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitrau 2020 bis 2033 (Text von Bedeutung für den EWR)
2020 Kroatien Irland 2021 Rumänien Griechenland Kandidatenland oder potenzielles Kandidatenland 2022 Litauen Luxemburg 2023 Ungarn Vereinigtes Königreich 2024…