Erwägungsgrund 4 32024D3097
Wie im Abschlussdokument der vierten Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten vom Juni 2024 dargelegt, haben sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW in geeigneter Weise auf allen Ebenen Partnerschaften zu vertiefen und die Zusammenarbeit zu intensivieren.