Erwägungsgrund 3 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Am 1. Oktober 2021 stellte Deutschland nach den Überschwemmungen vom Juli 2021 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 3 32017D0340BESCHLUSS (EU) 2017/340 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
Am 19. August 2016 stellte Deutschland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund von außergewöhnlich starken, kurzfristigen…
Erwägungsgrund 3 32024D2772BESCHLUSS (EU) 2024/2772 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Am 24. Juli 2023 stellte Italien nach der Überschwemmung in der Region Emilia-Romagna im Mai 2023 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 4 32024D2772BESCHLUSS (EU) 2024/2772 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Am 20. Oktober 2023 stellte Slowenien nach den Überschwemmungen vom August 2023 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 6 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Am 5. Oktober 2021 stellte Österreich nach den Überschwemmungen vom Juli 2021 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 5 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Am 1. Oktober 2021 stellten die Niederlande nach den Überschwemmungen vom Juli 2021 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.