Art. 24 32024D3116
Überprüfung
Der Hohe Vertreter legt dem Rat spätestens bis zum 10. Dezember 2029 einen auf den Ansichten des Lenkungsausschusses beruhenden Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses vor, dem gegebenenfalls Vorschläge für seine Überprüfung beigefügt sind.