32024D3146 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32024D3146Beschluss (EU) 2024/3146 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs Artikel 1Artikel 2 Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 1Artikel 2