Erwägungsgrund 11 32023D0693BESCHLUSS (EU) 2023/693 DER KOMMISSION vom 27. März 2023 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1217, (EU) 2017/1218, (EU) 2017/1219 und (EU) 2018/680 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1886) (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Kommission ähnliche Kriterien in Synergie mit künftigen Gesetzgebungsinitiativen überarbeiten und, sofern dies möglich erscheint, bündeln kann, ist es…
Erwägungsgrund 5 32021D1845BESCHLUSS (EU) 2021/1845 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/175 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7427) (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist daher angezeigt, die Geltungsdauer der Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gemäß dem…
Erwägungsgrund 5 32020D1805BESCHLUSS (EU) 2020/1805 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU und des Beschlusses (EU) 2016/1349 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse und Schuhe sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8152) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft weiter zu erleichtern, sollen die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse und…
Erwägungsgrund 9 32017D1392BESCHLUSS (EU) 2017/1392 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5069) (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach den Erörterungen mit dem Mitgliedern des EUEB im Jahr 2016 muss die Geltungsdauer des Beschlusses 2014/350/EU verlängert werden, da die Umweltziele der in…
Erwägungsgrund 3 32023D1809BESCHLUSS (EU) 2023/1809 DER KOMMISSION vom 14. September 2023 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte und für wiederverwendbare Menstruationstassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6024) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Beschluss 2014/763/EU der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ und…
Erwägungsgrund 10 32022D1229BESCHLUSS (EU) 2022/1229 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2022 zur Änderung der Beschlüsse 2014/312/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU, (EU) 2016/1332 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4739) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus demselben Grund müssen die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen, Möbel sowie Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis im…