Erwägungsgrund 1 32024D3202
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2021/2043 des Rates angenommen und trat am 18. Februar 2022 in Kraft. Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen läuft am 21. April 2025 aus.